Entschuldigungsregelung

Hier klicken, um E-Mail mit Betreff und vorbereiteter Nachricht zu schreiben – Klassenleitung als CC nicht vergessen!

Die Schulbesuchsverordnung schreibt in §2 (1) vor:
„Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Das Vorliegen des zwingenden Grundes ist bei begründeten Zweifeln auf Verlangen glaubhaft zu machen. Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.“

Am Lise-Meitner-Gymnasium bitten wir um folgende Vorgehensweise:

  • Die Entschuldigung muss immer über das Sekretariat erfolgen, nur so ist die Entschuldigung „der Schule“ mitgeteilt.
  • Für den schulischen Informationsfluss ist eine elektronische Entschuldigung per E-Mail an schule@lmg-bzk.de am einfachsten zu verarbeiten, in diesem Fall würden wir Sie bitten, die Entschuldigung als Kopie („CC“) auch an das Klassenleitungsteam bzw. an den Tutor oder die Tutorin zu schicken, um Nachfragen zu vermeiden.
  • Ebenso zulässig (aber bei vielen Fehlenden manchmal schwierig) ist auch der Anruf unter 07232/3065-100 bzw. das Fax an 07232/3065-222 (oder ggf. auch das persönliche Erscheinen im Sekretariat („mündlich“) bzw. das Abgeben einer schriftlichen Entschuldigung im Sekretariat, was aber beides innerhalb von zwei Schultagen geschehen muss und deswegen problematisch sein könnte).
  • Die Entschuldigung muss unabhängig von der Art der Übermittlung den Grund (i.d.R. „Erkrankung“, andere Gründe sind normalerweise vorher bekannt und fallen unter „Beurlaubung“ s.u.) und die voraussichtliche Dauer enthalten.
  • Die Entschuldigung muss „unverzüglich“ oder, falls das nicht möglich ist, spätestens innerhalb von zwei Schultagen in der Schule eingehen. Auch im Sinne Ihrer Kinder bitten wir darum, wenn irgendwie möglich, gleich am ersten Tag des Fehlens morgens bis 8:00 Uhr zu mailen oder anzurufen, damit schnell klar ist, warum Ihr Kind fehlt.
  • Wir werden gelegentlich auch einmal nachträglich mit einer Frist von etwa einer Woche eine schriftliche Entschuldigung verlangen, wenn uns z.B. eine E-Mail-Adresse nicht bekannt ist oder wir aus anderen Gründen sichergehen wollen, dass Sie über das Fehlen Bescheid wissen.
  • In der Kursstufe schließt sich nach der formellen Entschuldigung noch die Pflicht an, mit dem vorgegebenen Formular alle Kurslehrkräfte zu informieren.
  • Nicht geändert hat sich das Verfahren bei Beurlaubungen: Sollten Sie in besonders begründeten Ausnahmefällen (Kur, Konfirmation, Austausch, Wettbewerbsteilnahme, … , nicht: Urlaub) eine Beurlaubung wünschen, so hat dieses weiterhin rechtzeitig, d.h. im Normalfall etwa eine Woche vorher, und schriftlich mit ausführlicher Begründung und Belegen zu erfolgen, i.d.R. über das Klassenleitungsteam, das die Beurlaubung bei längerer Dauer an die Schulleitung weitergibt. Dabei ist eine Bescheinigung der Klinik, der Kirchengemeinde oder eines Vereins immer auch von Ihnen als Eltern zu unterschreiben, damit wir sicher sind, dass Sie die Beurlaubung beantragen und unterstützen.