Krankmeldung und Beurlaubung

Bitte verwenden Sie zur Krankmeldung und für Beurlaubungsanträge die Schulplattform Schulmanager Online (auch als App für iOS/Android erhältlich):
Link: https://login.schulmanager-online.de/#/login

Krankmeldung
Bitte melden Sie Ihr Kind am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager krank. Sie können Ihr Kind auch direkt für mehrere Tage krankmelden. Sollte die Erkrankung länger dauern als angegeben, tragen Sie die zusätzlichen Fehltage bitte erneut ein.

Beurlaubung
Bitte stellen Sie Beurlaubungsanträge (z. B. für Arzttermine, Trauerfälle oder Prüfungen) mindestens fünf Schultage im Voraus.

Beurlaubungen von mehr als zwei Unterrichtsstunden müssen zusätzlich in Papierform bei der Klassenlehrkraft bzw. beim Tutor eingereicht werden. Nach der digitalen Beantragung können Sie die Vorlage direkt ausdrucken.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an: schulmanager@lmg-bzk.de

Bei technischen Problemen und in Ausnahmefällen ist auch der Anruf unter 07232/3065 im Sekretariat möglich.

Die Schulbesuchsverordnung schreibt in §2 (1) vor:
„Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Das Vorliegen des zwingenden Grundes ist bei begründeten Zweifeln auf Verlangen glaubhaft zu machen. Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.“