Zuständigkeiten Streitschlichter
1. Für Schüler
Die Streitschlichter sind bei Streit zwischen Schülerinnen und Schülern dafür da, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln. Dazu müssen beide Konfliktparteien anwesend sein. Das Angebot beruht auf Freiwilligkeit.
Mediationsangebot (vorrangig für Klasse 5-7):
Jeden Tag in der 2. großen Pause findet das Mediationsangebot durch die ausgebildeten Streitschlichter (Schülerinnen und Schüler der Klassen 9-13) statt. So lassen sich Konflikte zwischen zwei Parteien direkt lösen. Es wird ein Vertrag ausgehandelt und ein Folgetermin vereinbart.
Beispiele:
- Zwei Schüler streiten sich in der Bäckerschlange, wer als erstes dran kommt. Einer der beiden schubst den anderen, der andere zieht ihn zurück. Die beiden gehen zu den Streitschlichtern und es kommt raus, dass einer der beiden eine Stoffwechselstörung hat und in den Pausen dringend schnell etwas zu essen braucht. Sie entschuldigen sich und einigen sich darauf, dass er jetzt immer vor darf.
- Eine Schülerin ist neu in der Klasse. Ein Mädchen, das schon länger in der Klasse ist, ärgert sie und grenzt sie aus. Die beiden gehen zu den Streitschlichtern und es kommt raus, dass das Mädchen, das länger in der Klasse ist, Angst hat, dass die Neue ihr die Freundinnen wegnimmt. Sie entschuldigen sich und einigen sich darauf, dass beide auch untereinander befreundet sein können.
2. Für Eltern
Verweis der Kinder an die Streitschlichter.
Eltern der Klasse 6:
In Klasse 6 wird durch die Streitschlichter das Anti-Mobbing Training am Vormittag in den Klassen und der Elternabend organisiert, das von der Schulsozialarbeit durchgeführt wird. Beim Elternabend erhalten die Eltern einen ausführlichen Input zum Thema und Verweise auf Zuständigkeiten/ Vorschläge zum weiteren Vorgehen.
3. Für Lehrer
Verweis der Schülerinnen und Schüler an Streitschlichter.