Vaterschaftsnachweis mittels genetischem Fingerabdruck

Die Kursstufe 2 des deutschen sowie des bilingualen Biologie-Leistungskurses von Frau Heidt und Frau Schiegl nahmen am Freitag, den 2. Februar 2024, gemeinsam an einem Praktikum im schuleigenen Stützpunktlabor teil.
Beide Kurse hatten das Verfahren des genetischen Fingerabdrucks bereits im Rahmen des Unterrichts theoretisch kennen gelernt, mit dem Ziel, das erworbene Wissen nun praktisch und wissenschaftsnah zu vertiefen.
Für einen genetischen Fingerabdruck betrachtet man die nicht codierenden Bereiche der menschlichen DNA, die zwischen den Genen liegen. Sie bestehen aus sich vielfach wiederholenden Nukleotidsequenzen, den sogenannten „Short Tandem Repeats“ (STRs). Es ist die Anzahl dieser repetitiven Sequenzen, sogenannter STR-Polymorphismen, in der sich Menschen stark unterscheiden und die sich der genetische Fingerabdruck zunutze macht.
Da die DNA und damit auch diese STR-Regionen des menschlichen Erbguts jeweils zu 50 Prozent von den beiden Eltern auf das Kind vererbt werden, können sie für eine Verwandtschaftsuntersuchung herangezogen werden.
An diesem Nachmittag war es die Aufgabe der Schülerinnen und Schüler, die Verwandtschaftsverhältnisse einer Mutter, ihrer zwei Kinder und drei potentieller Väter zu klären.
Zunächst mussten die zur Verfügung stehenden DNA-Proben mittels PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion) in einem Thermocycler vervielfältigt werden, um sichtbare Ergebnisse zu erzielen. Daraufhin wurde ein Agarose-Gel angefertigt und die zuvor vervielfältigten Proben mittels Gelelektrophorese nach Größe aufgetrennt. Für jede Probe entstand so ein individuelles Bandenmuster, das nun mit Hilfe eines Farbstoffes unter einer UV-Bank sichtbar gemacht und ausgewertet werden konnte.
Auf diese Weise war es den beiden Biologiekursen möglich, die Vaterschaft aufzuklären.
Unser ganz herzlicher Dank geht an den Laborleiter Herrn Fabian Kreutel, mit dessen gezielten Fragen beiden Kurse ihr Wissens aktivieren, anwenden und vertiefen konnten.
Verena Schiegl